Für den Fall, dass die Klageänderung zugelassen wird, beantragen die Beklagten 1 und 2, die Klage gegen die Beklagte 1 auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung sei im Umfang von EUR 70'000.00, aber ohne die geltend gemachte Zinsforderung, gutzuheissen (Eventualbegehren Ziff. 2 der Duplik).