In sachlicher Hinsicht findet das CISG auf Kaufverträge über Waren Anwendung (Art. 1 Abs. 1 CISG). Als Waren gelten bewegliche körperliche Sachen.9 Vorliegend schlossen die Klägerin und die Beklagte 1 einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug ab, womit für kaufvertragsrechtliche Fragen das CISG zur Anwendung gelangt. Vom Geltungsbereich des CISG ausdrücklich ausgeschlossen ist die Beurteilung der materiellen Gültigkeit von Verträgen (Art. 4 lit. a CISG). Infolgedessen sind folgende Aspekte vom Geltungsbereich des CISG ausgeschlossen: