1.2.2. Sachlich Die Streitigkeit beschlägt die geschäftliche Tätigkeit der Klägerin sowie der Beklagten 1. Beide Parteien sind zudem im Handelsregister oder einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen (KB 2 f. sowie Beilage 4 zur klägerischen Eingabe vom 19. Februar 2021) und der Streitwert beträgt EUR 70'000.00. Das Handelsgericht ist demgemäss nach Art. 6 Abs. 2 ZPO sachlich zuständig. 7 Vgl. BGE 135 III 185 E. 3.1. - 11 -