ZPO kann über die Prozesskosten vorsorglicher Massnahmen zusammen mit der Hauptsache entschieden werden, was dem Gericht auch erlaubt, die Kostenverteilung im vorausgehenden Massnahmeentscheid – allenfalls unter Vorbehalt einer anderen Kostenverlegung im Hauptprozess – vorzunehmen.6 Im Entscheid des Summarverfahrens HSU.2021.4 wurden die Prozesskosten für jenes Verfahren bereits verlegt, jedoch unter dem Vorbehalt einer abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung im Verfahren