1.1.2.2. Neues Rechtsbegehren Ziff. 1 Ursprünglich beantragte die Klägerin gegenüber den Beklagten 1 und 2, ihr sei gegen Restzahlung des noch offenen Betrags das streitgegenständliche Fahrzeug zu übergeben. Neu beantragt die Klägerin, die Beklagte 1 habe ihr die geleistete Anzahlung für das Fahrzeug von EUR 70'000.00 zurückzuzahlen.