2. Eventualiter: Die Klage gegen die Beklagte 1 auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung sei im Umfang von Euro 70'000.00, aber ohne die geltend gemachte Zinsforderung (Jahreszins zu 5 % ab dem 26. Juli 2019) und unter vollumfänglicher Kostenund Entschädigungsauflage (zzgl. 7.7 % MWST) zulasten der Klägerin, eventualiter unter Kosten- und Entschädigungsauflage nach den Regeln von Art. 106 Abs. 2 ZPO gutzuheissen.