12. Neben der Mitteilung, dass sie an einer Instruktions- und Vermittlungsverhandlung interessiert sei, führte die Klägerin in der Eingabe vom 14. Juni 2021 überdies aus, sie habe mit ihrer Eingabe vom 6. Mai 2021 die Klage gegen die Beklagte 2 zurückgezogen und in Bezug auf die Beklagte 1 eine Klageänderung vorgenommen. -6- 13. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 wurden die Parteien und deren Rechtsvertreter zu einer Instruktions- und Vermittlungsverhandlung am 28. September 2021 vorgeladen. An der vorladungsgemäss durchgeführten Verhandlung konnten die Parteien keinen Vergleich erzielen.