3. Der Antrag der Klägerin auf Neuverteilung der Kosten für das Summerverfahren HSU.2021.4 (Entscheid HSU.2021.4 vom 8. April 2021) zulasten der Beklagten 1 sei abzuweisen, ebenfalls unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MWST) zulasten der Klägerin." 11. Innert mit Verfügung vom 1. Juni 2021 angesetzter Frist erklärten die Beklagten 1 und 2 mit Eingabe vom 3. Juni 2021, sie seien mit der Durchführung einer Instruktions- und Vermittlungsverhandlung einverstanden.