1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 255.35 nebst Zins zu 5 % seit 2. September 2020 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung-Nr. [...] des Betreibungsamtes W. wird im Umfang von Fr. 255.35 nebst Zins zu 5 % seit 5. Januar 2021 beseitigt.