" 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 255.35 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 02.09.2020 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. [...], Betreibungsamt W. in W., sei zu beseitigen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der beklagten Partei."