Daran ändert nichts, dass im Vertrag vom 13. Februar 2019 festgehalten wurde, er ersetze denjenigen vom 10. Oktober 2017. Die Vereinbarung "Remplace la feuille de 10.10.2017" ist nicht so zu verstehen, dass der Vertrag vom 13. Februar 2019 denjenigen vom 10. Oktober 2017 rückwirkend ersetzen sollte, ansonsten ja auch die Tarife des Vertrages vom 13. Februar 2019 rückwirkend auf die unter dem Vertrag vom 10. Oktober 2017 aufgegebenen Sendungen Anwendung finden würden. Dies wäre widersinnig. - 13 -