Auch vorliegend verhält es sich nicht anders. Daran ändert auch nichts, dass die Beklagte 2 in einer Spalte mit dem Titel "Description débiteur" erfasst wurde. Aus dem Gesamtzusammenhang wird klar, dass mit Schuldner hier nicht ein Schuldner im obligationenrechtlichen Sinne gemeint ist, sondern der Rechnungsempfänger (der die Rechnung nach Wunsch der Vertragspartnerin bezahlen soll).