SA aber unter dem Titel "Données de facturation" erwähnt. Unterzeichnet wurde dieser Vertrag ebenfalls lediglich unter der Firma der Beklagten 1. Inkonsequenterweise zeichnete unter der Firma der Beklagten 1 allerdings ein Verwaltungsrat der AA. SA (AB.). Zudem wurde unterhalb der Firma der Beklagten 1 auch der Stempel der AA. SA angebracht (Klage Rz. 60).