Ein weiterer Vertrag mit der E. AG – der die vertragliche Regelung vom 1. Mai 2015 ersetzen sollte ("Remplace la feuille du 01.05.2015") – wurde am 10. Oktober 2017 mit Gültigkeit ab 1. November 2017 geschlossen (KB 37). Anders als in den früheren Verträgen schlossen die Beklagten nun aber nicht mehr je einen separaten Vertrag mit der E. AG ab. Vielmehr erscheint als Vertragspartnerin nur noch die Beklagte 1. Die Beklagte 2 wird im Vertrag – gemeinsam mit der Klägerin sowie der AA. SA aber unter dem Titel "Données de facturation" erwähnt.