Zudem habe die Beklagte 2 die im Vertrag vom 13. Februar 2019 erwähnte Transportdienstleistung der Klägerin zu den im Vertrag neu vereinbarten Preiskonditionen bezogen, wie sich namentlich aus den Rechnungen an die beiden Beklagten ergebe. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages vom 13. Februar 2019 und während dessen Ausführung sei P. die Ansprechperson bei den Beklagten 1 und 2 gewesen. Dieser habe auch als Direktor beider Gesellschaften geamtet (und tue dies auch heute noch)