6.2. Nach Bezahlung des Kostenvorschusses stellte der Vizepräsident den Beklagten 1 und 2 mit Verfügung vom 10. Dezember 2021 das Doppel der Klage inkl. Beilagen zu und setzte ihnen eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis 17. Februar 2022 (unter Berücksichtigung der Gerichtsferien). 6.3. Mit Eingaben vom 13. Dezember 2021 teilte Rechtsanwalt Karim Khoury dem Handelsgericht mit, dass er die Beklagten 1 sowie 2 vertrete und reichte entsprechende Vollmachten ein. Aufgrund der Verfügung vom 16. Dezember 2021 reichte Rechtsanwalt Karim Khoury mit Eingaben vom 3. Januar 2022 verbesserte Vollmachten ein.