4.4. Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 forderte die Klägerin die Beklagten 1 und 2 auf, den Gesamtbetrag von EUR 2'230'601.71 an die Klägerin zu überweisen (Klage Rz. 180; KB 126). 4.5. Mit Schreiben vom 26. Februar 2020 verweigerten die Beklagten 1 und 2 jegliche Zahlung (Klage Rz. 182; KB 128). 5. Mit Klage vom 30. November 2021 (Postaufgabe: 30. November 2021) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: -4- " 1. Es sei die Beklagte 1 zu verurteilen, einen Betrag von EUR 470'126.18 zzgl. Zins zu 5% ab dem 9. Januar 2020 an die Klägerin zu bezahlen.