Schliesslich fordert die Klägerin einen Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 18'669.40 (Fr. 491.40 und Fr. 18'178.00) seit 29. April 2021. Die entsprechenden Rechnungen der Klägerin datieren vom 28. März 2021 und enthalten den Zahlungsvermerk "innert 30 Tagen" (KB 11 f.), so dass sich die Beklagte am 29. April 2021 jeweils in Verzug befand. Folglich ist der Klägerin ab dem 29. April 2021 ein Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 18'669.40 zuzusprechen.