4.3.5. Dachareal Die Klägerin fordert einen Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 5'900.00 seit 29. März 2021 (Klage Rz. 50). Die Rechnung der Klägerin datiert vom 25. Februar 2021 und enthält den Zahlungsvermerk "innert 30 Tagen" (KB 13), so dass sich die Beklagte am 29. März 2021 in Verzug befand. Folglich ist der Klägerin ab dem 29. März 2021 ein Verzugszins von 5 % auf Fr. 5'900.00 zuzusprechen.