Praxisgemäss gerät er auch mit Ablauf einer in einer Rechnung gesetzten Zahlungsfrist, wie „zahlbar 30 Tage netto“, ohne weitere Mahnung in Verzug.19 Im Bereich der Miete gelten die in den Mietverträgen vereinbarten Zahlungstermine regelmässig als Verfalltage, z.B.: «Zahlbar in monatlichen/quartalsweisen Raten im Voraus, je auf den 1. des Monats/Quartals».20 Bei periodisch anfallenden Zahlungen kann aus Praktikabilitätsgründen ein mittlerer Verfall angenommen werden.21