3.4.2. Würdigung Es blieb unbestritten, dass die Beklagte einen Teil des Dachareals für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 28. Februar 2021 ohne Berichtigung an einen Dritten vermietete. Folglich ist erstellt, dass die Beklagte das Dachareal nutzte, ohne dass sie dazu berechtigt gewesen wäre. Demzufolge liegt ein faktisches Vertragsverhältnis vor oder eine Kondiktion gemäss Art. 62 ff.