Weder das Bestehen des Mietvertrages noch die offenen Mietzinsforderungen für die Monate Dezember 2019 bis Januar 2021 werden bestritten. Die Beklagte schuldet der Klägerin folglich einen Betrag von Fr. 177'352.70 (14 x Fr. 12'668.05) inklusive Nebenkostenakontobeträgen und 7.7 % MwSt. aus dem Mietvertrag vom 30. September 2015 zwischen der E. und der Klägerin (KB 6).