3.3. Solidarschuld 3.3.1. Klägerin Mit Datum vom 30. September 2015 habe die Klägerin mit der heutigen E. einen Mietvertrag betreffend eine Bar, eine Terrasse im 14. Obergeschoss, Seminar-/Eventräumlichkeiten, ein WC und eine Garderobe im 13. Obergeschoss, ein Getränkelager im 12. Obergeschoss und Archiv-/Lagerräumlichkeiten im 1. Untergeschoss der Liegenschaft an der X-Strasse in S. vereinbart mit Mietbeginn am 1. April 2016. Als Solidarschuldnerin mit kumulativer Schuldübernahme sei die Beklagte aufgeführt worden.