Die Klägerin behauptet, mit Datum vom 25. September 2015 habe die Beklagte mit sich selbst einen Mietvertrag betreffend die Sauna im 3. Obergeschoss bzw. einen Mietvertrag betreffend den Waschraum im 1. Obergeschoss der Liegenschaft an der X-Strasse in S. abgeschlossen, jeweils mit Mietbeginn ab 1. Oktober 2015. Es sei ein monatlicher Mietzins von Fr. 3'021.00 bzw. Fr. 748.60 inklusive Nebenkostenakontobeträge und MwSt. von 7.7 % vereinbart worden. Trotz der Mietvertragskündigung vom