Die Klägerin behauptet, die Parteien hätten einen Mietvertrag über ein Archiv im 1. Untergeschoss, einen Empfang im Erdgeschoss, 11 Businesszimmer im 10. Obergeschoss, 11 Businesszimmer im 11. Obergeschoss und 10 Businesszimmer im 12. Obergeschoss der Liegenschaft an der X- Strasse in S. abgeschlossen, mit Mietbeginn am 1. April 2016 (Klage Rz. 16).