Die Schuldanerkennungsvereinbarung sieht die Abzahlung des anerkannten Betrages unter anderem in 12 monatlichen Raten à Fr. 15'953.10, zahlbar auf die Mitte eines jeden Monats, erstmals auf den 15. November 2019, sowie in fünf quartalsweisen Raten à Fr. 23'929.65, zahlbar auf das Ende eines jeden Quartals, d.h. per 31. Dezember 2019, 31. März 2020, 30. Juni 2020, 30. September 2020 sowie 31. Dezember 2020, vor (KB 1). Sollte eine der Raten mehr als 10 Tage verspätet bezahlt werden, werde die ge-