150 Abs. 1 ZPO). Die Schuldanerkennungsvereinbarung sieht die Abzahlung des anerkannten Betrages unter anderem in 12 monatlichen Raten à Fr. 15'953.10, zahlbar auf die Mitte eines jeden Monats, erstmals auf den 15. November 2019, sowie in fünf quartalsweisen Raten à Fr. 23'929.65, zahlbar auf das Ende eines jeden Quartals, d.h. per 31. Dezember 2019, 31. März 2020, 30. Juni 2020, 30. September 2020 sowie 31. Dezember 2020, vor (KB 1).