Bei verspäteter Zahlung um mehr als zehn Tage, sei die noch unbeglichene Restschuld zuzüglich Verzugszinsen von 5 % ab dem Datum der ursprünglichen Fälligkeit der Forderungen sofort fällig gewesen (Klage Rz. 15.). Per 30. September 2020 bzw. 11. Oktober 2020 sei die Klägerin mit der Bezahlung von rund Fr. 11'201.85 im Rückstand gewesen, weshalb die gesamte Schuld sofort fällig geworden sei. Die Restschuld belaufe sich auf insgesamt Fr. 51'084.60 (Klage Rz. 27 ff.).