3. Forderungen der Klägerin 3.1. Schuldanerkennung 3.1.1. Klägerin Die Beklagte habe in einer Schuldanerkennungsvereinbarung vom 25. Oktober 2019 den offenen Forderungsbetrag aus dem Mietverhältnis zwischen den Parteien von Fr. 382'874.45 anerkannt (Klage Rz. 14 f.).