unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Beklagten." 9. Mit Verfügung vom 13. September 2021 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin Frist zur Leistung des Kostenvorschusses in Höhe von Fr. 22'205.10. Dieser wurde am 17. September 2021 bezahlt. 10. 10.1. Mit Verfügung vom 20. September 2021 stellte der Vizepräsident der Beklagten das Doppel der Klage zu und setzte ihr zur Erstattung einer schriftlichen Antwort Frist bis zum 21. Oktober 2021 an.