6. Die Klägerin kündigte die Mietverhältnisse am 26. Oktober 2020 mit Wirkung auf den 30. November 2020 infolge Zahlungsverzug (Klage Rz. 19, 21, 23 und 26; KB 3 und 7). 7. Die Klägerin liess die Beklagte mit drei Zahlungsbefehlen jeweils vom 17. Juni 2020 beim Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja betreiben. Die Klägerin erhob dagegen jeweils Rechtsvorschlag (Klage Rz. 36; KB 14a-14f). 8. Mit Klage vom 10. September 2021 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: -3-