8.3.3. Autoeinstellhalle Die Klägerin fordert einen Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 800.00 seit 10. Dezember 2018. Die Rechnung der Klägerin datiert vom 8. November 2018 und enthält den Zahlungsvermerk "innert 30 Tagen" (KB 9), so dass sich die Beklagte am 10. Dezember 2018 in Verzug befand. Folglich ist der Klägerin ab dem 10. Dezember 2018 ein Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 800.00 zuzusprechen. - 12 -