Schliesslich fordert die Klägerin einen Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 6'724.40 seit 29. April 2021. Die entsprechende Rechnung datiert vom 28. März 2021 und enthält den Zahlungsvermerk "innert 30 Tagen" (KB 8), so dass sich die Beklagte am 29. April 2021 in Verzug befand. Folglich ist der Klägerin ab dem 29. April 2021 ein Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 6'724.40 zuzusprechen.