Weiter fordert die Klägerin einen Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 6'870.90 seit 11. Januar 2021. Die entsprechende Rechnung datiert vom 9. Dezember 2020 und enthält den Zahlungsvermerk "innert 30 Tagen" (KB 7), so dass sich die Beklagte am 11. Januar 2021 in Verzug befand. Folglich ist der Klägerin ab dem 11. Januar 2021 ein Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 6'870.90 zuzusprechen.