8.3. Würdigung 8.3.1. Mietzinse und Schadenersatzansprüche Der Mietvertrag sieht in Ziff. 3.3 mit dem ersten Tag eines jeden Quartals einen Verfalltag für den vierteljährlich zu bezahlenden Mietzins vor (KB 1). Folglich sind der Klägerin Verzugszinsen von 5 % auf den Mietzins von Fr. 17'700.60 seit 1. Oktober 2020 für die Monate Oktober und November 2020 zuzusprechen sowie Verzugszinsen von 5 % auf die Schadenersatzansprüche von Fr. 8'850.30 seit 1. Oktober 2020 für den Monat Dezember