7. Zwischenfazit Insgesamt schuldet die Beklagte der Klägerin Forderungen von Fr. 163'129.50, bestehend aus den Beträgen von Fr. 17'700.60, Fr. 115'053.90, Fr. 29'575.00 und Fr. 800.00. 8. Verzugszinsen 8.1. Klägerin Die Beklagte schulde Verzugszinsen von 5 % auf die Mietzins- und Schadenersatzforderungen aus dem Mietverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten jeweils seit Verfalltag der entsprechenden Forderungen, d.h. seit dem Ersten eines jeden Quartals (Klage Rz. 33 f.).