Eine Verletzung der Schadenminderungsobliegenheit durch die Klägerin wird nicht behauptet und ist auch nicht ersichtlich, im Gegenteil ist es die Klägerin, die diverse Weitervermietungsbemühungen ihrerseits aufzeigt (Klage Rz. 18 ff.; KB 2-4). Die Beklagte schuldet der Klägerin für die Monate Dezember 2020 – Dezember 2021 Schadenersatz im Betrag von monatlich je Fr. 8'850.30, d.h. total Fr. 115'053.90.