4.3. Würdigung Die Beklagte bestreitet nicht, dass das Mietverhältnis mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 mit Wirkung ab dem 30. November 2020 ausserordentlich gekündigt wurde (Klage Rz. 21) und dass sie das Mietobjekt per 1. Dezember 2020 zurückgegeben hat (Klage Rz. 17).