den vertraglich vereinbarten Mietzinsen entspricht, die ihm aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung entgangen sind, das heisst während der Dauer von der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bis zum Zeitpunkt, zu welchem die Mietsache objektiverweise hätte weitervermietet werden können, höchstens aber bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin.3 Den Vermieter trifft eine Schadenminderungspflicht. Er ist verpflichtet, sich um die Weitervermietung zu bemühen und den Schaden möglichst klein zu halten.