KB 1 und 12). Die Klägerin behauptet, trotz intensiver Wiedervermietungsbemühungen bis anhin keinen Ersatzmieter gefunden zu haben (Klage Rz. 18 ff.; KB 2-4). 4.2. Rechtliches Der Mieter, dessen Vertrag wegen Zahlungsverzugs vorzeitig aufgelöst wurde (Art. 257d OR), schuldet dem Vermieter Schadenersatz für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden. Geschuldet ist das positive Interesse. Der Vermieter hat Anspruch auf eine Entschädigung, die -8-