Die Klägerin behauptet, die Parteien hätten einen Mietvertrag über Büroflächen im 9. OG, ein Archiv im 1. UG, 5 Aussenparkplätze und 5 gedeckte Parkplätze in der Liegenschaft I-Strasse in R. abgeschlossen, mit Mietbeginn am 1. Oktober 2015 (Klage Rz. 13; KB 1). Dabei sei ein monatlicher Bruttomietzins von Fr. 8'850.30 geschuldet gewesen, der jeweils im Voraus in vierteljährlichen Raten, spätestens bis zum Ersten eines jeden Quartals zu bezahlen gewesen sei (Klage Rz. 14 ff.; KB 1).