Rechtsbegehren um den Betrag von Fr. 26'550.90 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Oktober 2021 auf einen Streitwert von Fr. 163'332.80 (Replik Rz. 6). Auch dieser zusätzliche Schadenersatzanspruch ist unter Berücksichtigung des Gesamtstreitwertes im ordentlichen Verfahren zu behandeln. Sowohl die in der Klage geltend gemachten Forderungen (Klage, Rechtsbegehren Ziff. 1) als auch der mit Replik zusätzlich geforderte Schadensersatzanspruch (Replik, Rechtsbegehren Ziff.