2. Klageänderung Die Voraussetzungen der Klageänderung von Art. 227 Abs. 1 lit. a ZPO (gleiche Verfahrensart des geänderten im Vergleich zum bisherigen Anspruch sowie sachlicher Zusammenhang des geänderten zum bisherigen Anspruch) sind erfüllt: Die Klägerin erweitert ihr in der Klage gestelltes 1 BGE 142 III 788 E. 4.2.3. -6-