" Die Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 der Klägerin seien abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin." Zur Begründung führte die Beklagte im Wesentlichen aus, die Forderungen seien infolge Erfüllung untergegangen. 7. In ihrer Replik vom 26. November 2021 stellte die Klägerin folgende Anträge: