Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin ist eine Stiftung mit Sitz in Q. Sie bezweckt im Wesentlichen […] (Klagebeilage [KB] II). 2. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in R. (AG). Sie bezweckt im Wesentlichen […] (KB III). 3. Mit Mietbeginn 1. Oktober 2015 mietete die Beklagte von der Klägerin diverse Räumlichkeiten und Parkplätze an der I-Strasse in R. (Klage Rz. 13; KB 1). 4. Infolge Zahlungsverzug der Beklagten kündigte die Klägerin das Mietverhältnis am 26. Oktober 2020 mit Wirkung auf den 30. November 2020. Die Abnahme der Mietobjekte fand am 1. Dezember 2020 statt (Klage Rz. 17; KB 1a und 1b).