5.1.3. Würdigung Die Klagebeilagen 15 - 18 belegen, dass die Klägerin vor Abschluss des streitgegenständlichen Mietvertrages gewisse Räumlichkeiten und Plätze der Logistikzentren an die E., die F., die G. und die H. vermietete. Da die entsprechenden Mietverträge unbestrittenermassen nicht auf die Beklagte übertragen wurden, handelt es sich bei den betreffenden Gesellschaften nicht um Untermieterinnen der Beklagten, sondern um selbstständige Mieterinnen der Klägerin. Daran vermag auch Ziff.