5.1.2. Rechtliches 5.1.2.1. Untermiete Als Untermiete wird die Weitervermietung einer Mietsache durch den Mieter an einen Dritten bezeichnet. Diese basiert auf einem gewöhnlichen Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Der Hauptvermieter und der Untermieter stehen demgegenüber in keinem vertraglichen Verhältnis.