4.2. Würdigung Die Parteien sind sich einig, mit Vertrag vom 10. April bzw. 28. Juni 2019 vereinbart zu haben, dass die Klägerin der Beklagten Räumlichkeiten in den Logistikzentren an den Adressen "R." und "S." in Q. per 1. Juli 2019 zum Gebrauch überlässt (KB 1). Ebenfalls einig sind sich die Parteien darüber, dass hierfür ein monatliches Entgelt von Fr. 73'666.00 exkl. MwSt.