Sie resultiert in einem schlüssigen, tatsächlichen Verhalten. Schlüssig ist ein Verhalten, wenn genügend sichere Anhaltspunkte für einen hinter dem Verhalten stehenden Willen vorliegen, die nach Treu und Glauben keinen anderen Schluss zulassen.35 Dazu zählen etwa Handlungen, welche den intendierten Vertrag bereits in Vollzug setzen.36