4. Zustandekommen des Mietvertrags 4.1. Rechtliches 4.1.1. Zustandekommen eines Vertrags Zum Abschluss eines Vertrages sind übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen der Parteien hinsichtlich der objektiv wesentlichen Vertragspunkte erforderlich (Art. 1 Abs. 1 OR). Die Willensäusserungen können ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen (Art. 1 Abs. 2 OR). Zu den stillschweigenden zählt die konkludente Willensäusserung. Sie resultiert in einem schlüssigen, tatsächlichen Verhalten.